(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen
und sonstigen Leistungen der Firma Hugo Räumt, Holger Gerber,
Schongauer Str. 18c, Landsberg am Lech (im Folgenden:
„Entsorgungsdienstleister“), auch bezüglich des Internetportals
https://www.hugoraeumt.de
(2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen der Kunden
gelten nicht, es sei denn, Hugo Räumt hat dies schriftlich
bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Hugo Räumt und den
Kunden haben stets Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(3) Verträge zwischen Hugo Räumt und den Kunden unterliegen dem
materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss
des UN-Kaufrechts und den Normen des internationalen Privatrechts.
Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) nur, sofern
nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der
Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Geltung eines
abweichenden Rechts vorschreiben.
(4) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so
wird als Gerichtsstand Augsburg, Deutschland vereinbart. Das Gleiche
gilt, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland
hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind.
(1) Mit den Angaben des Kunden über die Art der
Entsorgungsräumlichkeit, den Grad der Verschmutzung und den
gewünschten Zeitpunkt für die Entsorgungsdienstleistung ermittelt
Hugo Räumt den Preis für die Entsorgungsdienstleistung. Mit Annahme
des Angebots durch Kunden, gegenüber Hugo Räumt erfolgt, entsteht
ein Entsorgungsvertrag zwischen dem Kunden und Hugo Räumt zu den
genannten Konditionen nebst den Maßgaben nach diesen AGB.
(2) Der Vertragstext wird von Hugo Räumt gespeichert und kann von
dem Kunden auf Anfrage per E-Mail angefordert werden. Im Zuge
dessen wird Hugo Räumt den Vertragstext dem Kunden zuschicken.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.
(1) Der Kunde wird für geeignete Zufahrtsmöglichkeiten von
Entsorgungsfahrzeugen von bis zu 10 t in unmittelbarer Nähe zum
Leistungsort bzw. befestigte Stellplätze für die Aufstellung von
Containern sorgen. Falls dies nicht möglich ist, wird er den
Entsorgungsdienstleister vor Vertragsschluss auf Umstände hinweisen,
die die Zufahrtsmöglichkeiten oder Stellplätze behindern könnten. Eine
Umstellung des Containers vom Aufstellplatz durch den Kunden – auch
nur für kurze Zeit – ist untersagt.
(2) Der Kunde wird den Zustand der Räumlichkeit und des Umfangs der
Entsorgungsleistung, insbesondere hinsichtlich Größe und
Verschmutzungsgrad, nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Der
Kunde prüft die zu entsorgenden Gegenstände vor Beauftragung auf
das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen und/oder verbotenen
Gegenständen und informiert die Vertragspartner hierüber vor
Beauftragung.
(3) Der Kunde wird dem Entsorgungsdienstleister bzw. dessen
Erfüllungsgehilfen zum angegebenen Termin Zugang zu den
Räumlichkeiten verschaffen.
(4) Bei der Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen
hat der Kunde die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und ggf.
erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen sowie für die
notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu
sorgen.
(5) Zu entsorgende Gegenstände müssen von Strom- und
Wasserleitungen getrennt sein. Anderenfalls können Zusatzkosten
zulasten des Kunden anfallen oder die Entsorgung der entsprechenden
Gegenstände durch den Entsorgungsdienstleister oder seine
Erfüllungsgehilfen verweigert werden.
(6) Der Kunde wird dem Entsorgungsdienstleister den Abschluss der
Arbeiten quittieren.
(7) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen
rechtzeitig erledigen, insbesondere im Falle seiner Nichterreichbarkeit
einen bevollmächtigten Vertreter für die Unterzeichnung von für die
Entsorgung und Abtransport erforderlichen Fahraufträgen,
Begleitscheinen, Wiegenoten etc. bereitstellen.
(1) Der Kunde sichert zu, dass er die uneingeschränkte
Verfügungsberechtigung über die zu entsorgenden Gegenstände
besitzt. Während der Durchführung des Entsorgungsvertrages gibt der
Kunde das Eigentum und den Besitz an allen vom Leistungsumfang des
Entsorgungsvertrages umfassten Gegenständen auf (§ 959 BGB), so
dass diese herrenlos werden und in das Eigentum des
Entsorgungsdienstleisters oder Dritter übergehen können. Die
tatsächliche Aufgabe geschieht konkludent, indem der Kunde die
Entfernung aus der Räumlichkeit duldet. Dies gilt nicht für gefährliche
Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere
grundwasserschädigende Stoffe, die im Sinne des
Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beseitigt werden müssen und die
nicht Vertragsgegenstand werden. Sofern sich im Nachgang
herausstellt, dass solche Stoffe mit entfernt wurden, informiert der
Entsorgungsdienstleister den Kunden hierüber. Der Kunde ist sodann
verpflichtet, eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen und den
Entsorgungsdienstleister von Ansprüchen Dritter bzgl. dieser
gefährlichen Stoffe freizustellen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für verbotene oder gefährliche
Gegenstände. Abweichend von Absatz 1 ist der Entsorgungsdienstleister
jedoch berechtigt, hinsichtlich verbotener oder gefährlicher
Gegenstände (z. B. Waffen- oder Munitionsteile) eine Herausgabe an
den Kunden zu verweigern und diese stattdessen an die zuständige
Behörde zu übergeben.
(3) Zusätzlichen Aufwand für Maßnahmen nach Absatz 1 und/oder 2
oder durch Verstöße des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten
nach § 3 hat der Kunde, sofern er dies zu vertreten hat, dem
Entsorgungsdienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften zu
ersetzen.
(1) Der Entsorgungsdienstleister wird die zu entsorgenden Gegenstände
aus den Räumlichkeiten entfernen und diese besenrein hinterlassen.
Unbeschadet § 4 wird der Entsorgungsdienstleister die
Entsorgungsleistungen gemäß Leistungsumfang sach- und fachgerecht
und nach dem jeweiligen Stand der Technik und den gesetzlichen
Regelungen durchführen. Grundlage des Entsorgungsvertrages sind die
vom Kunden angegebenen Sofern der tatsächliche Zustand der
Räumlichkeit einen wesentlich größeren Umfang als vom Kunden
angegeben darstellt, ist der Entsorgungsdienstleister nach seiner Wahl
berechtigt, entweder nur den ursprünglich vereinbarten Umfang zu
entsorgen oder dem Kunden den nötigen Mehraufwand in Rechnung zu
stellen. Der Entsorgungsdienstleister wird den Kunden vor dem
Entstehen auf den voraussichtlichen Mehraufwand hinweisen.
(2) Sofern sich herausstellt, dass aufgrund unzutreffender Angaben des
Kunden eine Durchführung der Entsorgungsdienstleistung nicht
möglich ist oder mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, ist der
Entsorgungsdienstleister berechtigt, vom Entsorgungsvertrag
zurückzutreten. Sofern der Kunde diesen Rücktrittsgrund zu vertreten
hat, ist der Entsorgungsdienstleister berechtigt, 10 % des ursprünglich
vereinbarten Entgelts als pauschalen Schadensersatz zu fordern. Der
Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Entsorgungsdienstleister einen höheren Schaden nachweist oder der
Kunde nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden
entstanden ist.
(3) Wesentliche Verstöße des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten
gemäß § 3 berechtigen den Entsorgungsdienstleister ebenfalls zum
Rücktritt.
(4) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.
(1) Bei Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung
angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind Gesamtpreise. Die
angegebenen Preise sind jene, die Vertragsgegenstand des
Entsorgungsvertrages werden.
(2) Nach erfolgter Bestellung ist eine Anzahlung (Vorauszahlung) für den
zu beauftragenden Entsorgungsdienstleister durch den Kunden in der
jeweils vor Vertragsschluss angegebenen Höhe fällig.
(3) Als Zahlungsmittel stehen dem Kunden die vor Vertragsschluss
auszuwählenden Optionen zur Verfügung. Die Auswahl des jeweiligen
Zahlungsmittels kann zusätzlich die Geltung der AGB des jeweiligen
Zahlungsdienstleisters zur Folge haben.
(1) Bei Fernabsatzverträgen i.S.d. § 312c BGB und „Außerhalb von
Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ i.S.d. § 312b BGB gelten für
Verbraucher die gesetzlichen Widerrufsrechte. Das Widerrufsrecht ist
im vorstehenden Vertragstext erläutert. Verbraucher i.S.d. dieser
Bestimmung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu
Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch
ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für
Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen
diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage
ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben,
müssen Sie uns (Firma Hugo Räumt, Holger Gerber Schongauerstraße
18c, 86899 Landsberg am Lech, Tel. +49 (0) 1723552838,
Mail: gerber.holger@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung
(z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren
Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der
Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung
des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen,
die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit
Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie
eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste
Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen
vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese
Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der
ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen
wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden
Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie
verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist
beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu
zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von
der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum
Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen
entspricht.