Hugo Räumt Logo

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 20.03.2025

§ 1 Allgemeines

(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Firma Hugo Räumt, Holger Gerber, Schongauer Str. 18c, Landsberg am Lech (im Folgenden: „Entsorgungsdienstleister“), auch bezüglich des Internetportals https://www.hugoraeumt.de
(2) Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen der Kunden gelten nicht, es sei denn, Hugo Räumt hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen Hugo Räumt und den Kunden haben stets Vorrang vor diesen Geschäftsbedingungen.
(3) Verträge zwischen Hugo Räumt und den Kunden unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und den Normen des internationalen Privatrechts. Diese Rechtswahl gilt gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) nur, sofern nicht zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, die Geltung eines abweichenden Rechts vorschreiben.
(4) Ist der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so wird als Gerichtsstand Augsburg, Deutschland vereinbart. Das Gleiche gilt, sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

§ 2 Vertragsinhalte und Informationen zum Vertragsschluss

(1) Mit den Angaben des Kunden über die Art der Entsorgungsräumlichkeit, den Grad der Verschmutzung und den gewünschten Zeitpunkt für die Entsorgungsdienstleistung ermittelt Hugo Räumt den Preis für die Entsorgungsdienstleistung. Mit Annahme des Angebots durch Kunden, gegenüber Hugo Räumt erfolgt, entsteht ein Entsorgungsvertrag zwischen dem Kunden und Hugo Räumt zu den genannten Konditionen nebst den Maßgaben nach diesen AGB.
(2) Der Vertragstext wird von Hugo Räumt gespeichert und kann von dem Kunden auf Anfrage per E-Mail angefordert werden. Im Zuge dessen wird Hugo Räumt den Vertragstext dem Kunden zuschicken.
(3) Die Vertragssprache ist deutsch.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde wird für geeignete Zufahrtsmöglichkeiten von Entsorgungsfahrzeugen von bis zu 10 t in unmittelbarer Nähe zum Leistungsort bzw. befestigte Stellplätze für die Aufstellung von Containern sorgen. Falls dies nicht möglich ist, wird er den Entsorgungsdienstleister vor Vertragsschluss auf Umstände hinweisen, die die Zufahrtsmöglichkeiten oder Stellplätze behindern könnten. Eine Umstellung des Containers vom Aufstellplatz durch den Kunden – auch nur für kurze Zeit – ist untersagt.
(2) Der Kunde wird den Zustand der Räumlichkeit und des Umfangs der Entsorgungsleistung, insbesondere hinsichtlich Größe und Verschmutzungsgrad, nach bestem Wissen und Gewissen angeben. Der Kunde prüft die zu entsorgenden Gegenstände vor Beauftragung auf das Vorhandensein von gefährlichen Stoffen und/oder verbotenen Gegenständen und informiert die Vertragspartner hierüber vor Beauftragung.
(3) Der Kunde wird dem Entsorgungsdienstleister bzw. dessen Erfüllungsgehilfen zum angegebenen Termin Zugang zu den Räumlichkeiten verschaffen.
(4) Bei der Aufstellung von Containern auf öffentlichen Verkehrsflächen hat der Kunde die Straßenverkehrsordnung einzuhalten und ggf. erforderliche behördliche Genehmigungen einzuholen sowie für die notwendige Verkehrssicherung (Beleuchtung, Absperrung, etc.) zu sorgen.
(5) Zu entsorgende Gegenstände müssen von Strom- und Wasserleitungen getrennt sein. Anderenfalls können Zusatzkosten zulasten des Kunden anfallen oder die Entsorgung der entsprechenden Gegenstände durch den Entsorgungsdienstleister oder seine Erfüllungsgehilfen verweigert werden.
(6) Der Kunde wird dem Entsorgungsdienstleister den Abschluss der Arbeiten quittieren.
(7) Der Kunde wird alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen rechtzeitig erledigen, insbesondere im Falle seiner Nichterreichbarkeit einen bevollmächtigten Vertreter für die Unterzeichnung von für die Entsorgung und Abtransport erforderlichen Fahraufträgen, Begleitscheinen, Wiegenoten etc. bereitstellen.

§ 4 Eigentumsaufgabe / Gefährliche Stoffe / Freistellung

(1) Der Kunde sichert zu, dass er die uneingeschränkte Verfügungsberechtigung über die zu entsorgenden Gegenstände besitzt. Während der Durchführung des Entsorgungsvertrages gibt der Kunde das Eigentum und den Besitz an allen vom Leistungsumfang des Entsorgungsvertrages umfassten Gegenständen auf (§ 959 BGB), so dass diese herrenlos werden und in das Eigentum des Entsorgungsdienstleisters oder Dritter übergehen können. Die tatsächliche Aufgabe geschieht konkludent, indem der Kunde die Entfernung aus der Räumlichkeit duldet. Dies gilt nicht für gefährliche Abfälle, Stoffe, Materialien sowie Öle und Fette und weitere grundwasserschädigende Stoffe, die im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) beseitigt werden müssen und die nicht Vertragsgegenstand werden. Sofern sich im Nachgang herausstellt, dass solche Stoffe mit entfernt wurden, informiert der Entsorgungsdienstleister den Kunden hierüber. Der Kunde ist sodann verpflichtet, eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen und den Entsorgungsdienstleister von Ansprüchen Dritter bzgl. dieser gefährlichen Stoffe freizustellen.
(2) Absatz 1 gilt entsprechend für verbotene oder gefährliche Gegenstände. Abweichend von Absatz 1 ist der Entsorgungsdienstleister jedoch berechtigt, hinsichtlich verbotener oder gefährlicher Gegenstände (z. B. Waffen- oder Munitionsteile) eine Herausgabe an den Kunden zu verweigern und diese stattdessen an die zuständige Behörde zu übergeben.
(3) Zusätzlichen Aufwand für Maßnahmen nach Absatz 1 und/oder 2 oder durch Verstöße des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten nach § 3 hat der Kunde, sofern er dies zu vertreten hat, dem Entsorgungsdienstleister nach den gesetzlichen Vorschriften zu ersetzen.

§ 5 Entsorgungsdienstleistung / Vertragsanpassung / Rücktritt / Schadensersatz

(1) Der Entsorgungsdienstleister wird die zu entsorgenden Gegenstände aus den Räumlichkeiten entfernen und diese besenrein hinterlassen. Unbeschadet § 4 wird der Entsorgungsdienstleister die Entsorgungsleistungen gemäß Leistungsumfang sach- und fachgerecht und nach dem jeweiligen Stand der Technik und den gesetzlichen Regelungen durchführen. Grundlage des Entsorgungsvertrages sind die vom Kunden angegebenen Sofern der tatsächliche Zustand der Räumlichkeit einen wesentlich größeren Umfang als vom Kunden angegeben darstellt, ist der Entsorgungsdienstleister nach seiner Wahl berechtigt, entweder nur den ursprünglich vereinbarten Umfang zu entsorgen oder dem Kunden den nötigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Der Entsorgungsdienstleister wird den Kunden vor dem Entstehen auf den voraussichtlichen Mehraufwand hinweisen.
(2) Sofern sich herausstellt, dass aufgrund unzutreffender Angaben des Kunden eine Durchführung der Entsorgungsdienstleistung nicht möglich ist oder mit erheblichem Mehraufwand verbunden ist, ist der Entsorgungsdienstleister berechtigt, vom Entsorgungsvertrag zurückzutreten. Sofern der Kunde diesen Rücktrittsgrund zu vertreten hat, ist der Entsorgungsdienstleister berechtigt, 10 % des ursprünglich vereinbarten Entgelts als pauschalen Schadensersatz zu fordern. Der Schadensersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Entsorgungsdienstleister einen höheren Schaden nachweist oder der Kunde nachweist, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(3) Wesentliche Verstöße des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten gemäß § 3 berechtigen den Entsorgungsdienstleister ebenfalls zum Rücktritt.
(4) Die gesetzlichen Rücktrittsrechte bleiben unberührt.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Bei Bestellungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Sämtliche Preise sind Gesamtpreise. Die angegebenen Preise sind jene, die Vertragsgegenstand des Entsorgungsvertrages werden.
(2) Nach erfolgter Bestellung ist eine Anzahlung (Vorauszahlung) für den zu beauftragenden Entsorgungsdienstleister durch den Kunden in der jeweils vor Vertragsschluss angegebenen Höhe fällig.
(3) Als Zahlungsmittel stehen dem Kunden die vor Vertragsschluss auszuwählenden Optionen zur Verfügung. Die Auswahl des jeweiligen Zahlungsmittels kann zusätzlich die Geltung der AGB des jeweiligen Zahlungsdienstleisters zur Folge haben.

§ 7 Gesetzliches Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Bei Fernabsatzverträgen i.S.d. § 312c BGB und „Außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen“ i.S.d. § 312b BGB gelten für Verbraucher die gesetzlichen Widerrufsrechte. Das Widerrufsrecht ist im vorstehenden Vertragstext erläutert. Verbraucher i.S.d. dieser Bestimmung ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Widerrufsbelehrung für Verbraucher (Die nachfolgende Widerrufsbelehrung gilt ausschließlich für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.)
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Firma Hugo Räumt, Holger Gerber Schongauerstraße 18c, 86899 Landsberg am Lech, Tel. +49 (0) 1723552838, Mail: gerber.holger@t-online.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.